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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Ticketkauf

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Im Folgenden „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter Paul Naaf von Sass (im Folgenden „Veranstalter“) und/oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Besucher“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.

Mit dem Kauf des Tickets bzw. mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Rechte und Pflichten aus diesen AGB anerkannt.

Das Angebot zum Kauf eines Tickets geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten in das Bestellformular und deren Absendung. Der Kauf kommt erst mit Bestätigung der Bestellung und Anforderung des Kaufpreises durch den Veranstalter zustande.

Nach Vertragsabschluss ist der Gesamtpreis innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu bezahlen. Nach Zahlungseingang und anschließender Personalisierung werden die Eintrittskarten via Email zugesendet und sind im Bereich „Meine Tickets“ auf www.netzwerk-events.com im Account des Besuchers hinterlegt. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung gilt der Vertrag als aufgehoben und die bestellten Tickets werden storniert.

Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Die zusätzlich zum Ticketpreis erhobene Vorverkaufsgebühr fällt als Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen kann die Vorverkaufsgebühr daher im Regelfall nicht erstattet werden.

  1. Weitergabe von Tickets, Umschreibung

Die Weitergabe bzw. der Verkauf (sofern nicht gewinnbringend) von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, kann aber aufgrund der Personalisierung des Tickets nur durch Umschreibung erfolgen. Die Umschreibung erfolgt auf Antrag des Käufers durch den Veranstalter. Der Antrag auf Umschreibung ist spätestens bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu stellen. Spätere Anträge werden nicht bearbeitet und es erfolgt kein Geldersatz.

Bei Verlust des Tickets erfolgt ebenso kein Ersatz.

  1. Einlass zum Veranstaltungsgelände

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Vor Einlass auf das Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Sicherheitspersonal ist insofern angewiesen Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall Besuchern den Einlass zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. Die Verweigerung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Wichtige Gründe sind beispielsweise (also nicht abschließend):

  • Der Besucher führt unzulässige Gegenstände mit (siehe unten 5.)
  • Der Besucher ist stark berauscht (durch Alkohol oder Betäubungsmittel)
  • Der Besucher legt in offensichtlicher Art eine rassistische, sexistische, homophobe oder in sonstiger Weise andere Menschen abwertende Einstellung an den Tag
  • Der Besucher missachtet behördliche oder gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Covid-19-Pandemie

Wird der Einlass vom Veranstalter aus wichtigem Grund verweigert, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

  1. Jugendschutz

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Zutritt wird ab 18 Jahren gewährt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

  1. Hausrecht / Sicherheitsdienst / Verhalten / unzulässige Gegenstände

Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Untersagt ist auf der kompletten Veranstaltung:

  • Rassistisches, queer-feindliches, sexistisches, ableistisches und weiteres menschrechtverachtendes Verhalten sowie entsprechend offensichtliche Kleidung und ähnliches
  • Urinieren und Stuhlgang außerhalb der ausgewiesenen Toiletten
  • Stagediven, gewalttätiges Tanzen, Klettern auf Bühnen oder deren Elemente
  • Räume und Areale zu betreten, die nur für den Veranstalter und beauftragte Dritte zugänglich sind
  • Konsum von Betäubungsmitteln aller Art

Bei Zuwiderhandlung kann der Besucher von der Veranstaltung verwiesen und ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen werden.

Nicht zulässig ist das Mitführen folgender Gegenstände:

  • Glasflaschen
  • alkoholische Getränke
  • Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände
  • Pyrotechnik aller Art
  • Betäubungsmittel aller Art

Bei Mitführen o.g. Gegenstände kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  1. Absage / Abbruch / Änderung der Veranstaltung

Bei Absage der Veranstaltung vor deren Beginn erstattet der Veranstalter den Eintrittspreis, sofern die Veranstaltung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder an einem anderen zumutbaren Ort ersatzweise durchgeführt werden kann.

Im Falle des Abbruchs der bereits laufenden Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen gravierenden Gründen (insb. witterungsbedingt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung) besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Jegliche Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

Im Falle von Programmänderungen, welche sich der Veranstalter jederzeit vorbehält, oder der Absage einzelner Auftritte einzelner Künstler, bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter, solange die Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verkürzt wird oder einen gänzlich anderen Charakter erhält.

  1. Haftungsbeschränkungen, insb. bzgl. Lautstärke und mögliche Gesundheitsschäden

Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Veranstalters auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom durch den Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein vom Veranstalter übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

Ausdrücklich wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bereich um die Feuerstelle auf eigene Gefahr zu betreten ist. Für Schäden an Kleidung oder ähnlichem durch Funken oder Glut sowie für Verletzungen durch ein Zunahekommen oder Berühren der Feuerschale übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für ausreichende Brandschutzmaßnahmen sorgt im Übrigen der Veranstalter.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Veranstaltung besondere hohe Lautstärke herrschen können (insbesondere vor Lautsprechern) und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen. Der Aufenthalt im Nahbereich der Lautsprecher erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers. Es wird ausdrücklich empfohlen, die Aufenthaltsdauer in diesem Bereich zu minimieren.

  1. Bild-/Filmaufnahmen, Recht am eigenen Bild

Foto- und Videoaufnahmen dürfen vom Besucher für den privaten Gebrauch gefertigt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung professioneller Ausrüstung und die Anfertigung von Aufnahmen für gewerbliche Zwecke. Es obliegt dem Besucher, Persönlichkeitsrechte Dritter (insb. anderer Besucher) zu wahren.

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

  1. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.